Grundsätze
1. Alle Mitarbeiter arbeiten aktiv daran gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter steht bei allen zu treffenden Entscheidungen immer an erster Stelle. Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Wohlbefinden sollen in die Gestaltung unseren Einrichtungen, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse integriert werden.
2. Führungskräfte müssen die Leistung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit messen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung planen und umsetzen und den Fortschritt überwachen.
3. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sollen integraler Bestandteil all unserer Prozesse und täglichen Routinen sein.
4. Im Unternehmen gilt das Prinzip der Prävention.
5. Mitarbeiter sollen ermutigt werden, tatsächliche und potenziell ungesunde und unsichere Bedingungen zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen zu machen und sie der Betriebsleitung zur Kenntnis zu bringen.
6. Führungskräfte müssen auf Empfehlungen und Verbesserungen von Mitarbeitern reagieren und diese weiterverfolgen, bis die Risiken verringert oder beseitigt sind.
7. Alle Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass alle Besucher oder Auftragnehmer, für die sie verantwortlich sind, über die für ihren Aufenthalt geltenden örtlichen Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen informiert werden
8. Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter in den Fachbereichen, Durchführung von Unterweisungen, bei Neuaufnahme einer Tätigkeit und im Einstellungsgespräch auf Basis der identifizierten Gefährdungen (inkl. der korrektiven Maßnahmen)
9. Einhaltung der Vorgaben aus Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Brandschutzgesetzen bei allen operativen Tätigkeiten
10. Ständige Prüfung der eingesetzten PSA und kostenfreie Bereitstellung
11. Überwachung und Kontrolle der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Arbeitsplatzergonomie und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen
12.Regelmäßige Durchführung von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen
13. Durchführung der ASA-Sitzungen
14. Ausbildung und Berufung der Ersthelfer
15. Bereitstellung Erste Hilfe Material für eine medizinische Erstversorgung
16. Qualifikation der Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsbeauftragten, des Brandschutzbeauftragten und weiteren befähigten Personen zur Prävention von arbeitsbedingen Gesundheitsstörungen und zur Vermeidung von Unfällen
17. Einsatz geeigneter Brandschutzeinrichtungen ( CO2 Löscheinrichtungen, fahrbare Feuerlöscher, RWA, Hausalarm, o.ä. )
18. Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit der FFW und örtlichen Behörden
19. Einbindung der Mitarbeiter, die in ihren örtlichen FFW ausgebildet und weiter qualifiziert werden, in die Notfallbewältigung ( Brandschutzhelfer )
20. Sicherstellung zur Risikofreien Nutzung von Flucht- und Rettungswegen, sowie deren ausreichender Beschilderung
21. Eingesetzte Chemikalien sind nach GHS oder CLP gekennzeichnet und fachgerecht eingesetzt. Die Lagerung entspricht nationaler Vorgaben.
22. Sicherheitstechnische Überprüfung der Maschinen und Arbeitsmittel im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung
Ansprechpartner:
Verantwortlicher der Geschäftsleitung: Matthias Muth